Nein. Der Zugang und die Nutzung der NEPScomp-Daten setzt einen gültigen NEPS-Datennutzungsvertrag voraus. Nur Personen, die in einem solchen Vertrag namentlich benannt sind und die Nutzungsbedingungen durch ihre Unterschrift akzeptiert haben, dürfen mit den NEPScomp-Daten arbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, d. h. Personen ohne eine solche vertragliche Grundlage, ist ausdrücklich verboten.
Es besteht die Möglichkeit, jederzeit weitere Personen (der gleichen wissenschaftlichen Einrichtung) in einen bestehenden NEPS-Datennutzungsvertrag aufzunehmen. Dafür muss die verantwortliche Person lediglich das Änderungsformular ausfüllen – mit den Kontaktangaben und Unterschriften der neu hinzukommenden Personen: Datenzugang
Zu weiteren Hinweisen bzgl. des Datenzugangs siehe auch diesen Forumsbeitrag.