Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung personenbezogener Daten?
Grundsätzlich geht es bei beiden Vorgängen darum, den Personenbezug aus den Daten zu entfernen, um die Persönlichkeit und Privatsphäre von befragten Personen zu schützen.
Von Anonymisierung spricht man, wenn identifizierende Merkmale einer Person so umfassend entfernt oder verändert wurden, dass die verbleibenden Daten nicht mehr (absolute Anonymisierung) oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand (faktische Anonymisierung) einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Anonymisierte Daten unterliegen dann auch nicht mehr den rechtlichen Beschränkungen aus der DSGVO.
Bei der Pseudonymisierung werden die identifizierenden Merkmale getrennt von restlichen Daten aufbewahrt (vgl. Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Der Personenbezug kann also nur wiederhergestellt werden, wenn man diese Informationen (z. B. mit einer entsprechenden Zuordnungstabelle) hinzuzieht. Die Pseudonymisierung ist eine datenschutzfreundliche Maßnahme und sorgt für mehr Sicherheit bei der Datenverarbeitung und Weitergabe. Die Daten befinden sich jedoch trotzdem weiterhin im Geltungsbereich der DSGVO.