Für einen Datenzugang benötigen wir einen entsprechenden Nutzungsantrag (entweder online oder in Papierform) von Ihnen. Diesen finden Sie auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Einrichtung, an der Sie promovieren, zugangsberechtigt sein muss. Zugang zu Daten der FDZ der amtlichen Statistik erhalten nur Hochschulen oder andere Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Stellt eine Einrichtung erstmalig einen Antrag auf die Nutzung von Einzeldaten, wird die Zugangsberechtigung rechtlich geprüft.
Falls Sie an einer ausländischen Einrichtung promovieren, ist ein Datenzugang nur dann möglich, wenn die Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in einem eigenen Forumsbeitrag. Für die Datennutzung durch Einrichtungen im Ausland gilt, dass ausschließlich der Onsite-Zugang (Gastwissenschaftsarbeitsplatz oder Kontrollierte Datenfernverarbeitung) möglich ist. Scientific Use Files können nicht genutzt werden, da diese nur innerhalb Deutschlands verwendet werden dürfen. Mehr Informationen zum Onsite-Zugang finden Sie hier.
Wenn Sie die Daten ausschließlich für Ihre Dissertation nutzen möchten, können Sie unsere Ermäßigung für Promovierende in Anspruch nehmen, sofern die Kosten der regulären Datennutzung nicht von der betreuenden Hochschule getragen werden. Folgende Nachweise müssen erbracht werden:
-
Antrag auf Kostenermäßigung> für Promovierende (Word-Dokument)
-
Erklärung der Hochschule, dass der Doktorand betreut wird. Hierzu reicht ein formloses Schreiben (gern auch als eingescanntes PDF).
-
Ausführliche Projektskizze, z. B. in Form eines Exposés zum Dissertationsvorhaben
Bei Inanspruchnahme der Ermäßigung für Promovierende fällt für die Nutzung der Daten aus dem Standardangebot ein Entgelt von 50 EUR pro Statistik, Erhebungsjahr und Zugangsweg an. Sollen die Daten projektspezifisch aufbereitet werden (zum Beispiel die Verknüpfung mit externen Daten), werden die üblichen Entgelte der zusätzlichen Aufbereitung in voller Höhe berechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der FDZ-Homepage.
Die Nutzungsdauer beträgt maximal drei Jahre und kann einmalig um weitere drei Jahre verlängert werden. Eine weitere Verlängerung um eine Peer-Review-Phase ist grundsätzlich möglich und wird mit einem Pauschalbetrag von 250 Euro berechnet (auch wenn die Kosten für die Datennutzung darunter liegen sollten). Informationen dazu finden Sie hier im Abschnitt Peer-Review-Phase.
Als Daten nutzende Personen dürfen im Antrag neben dem Promovierenden bzw. der Promovierenden maximal zwei Betreuungspersonen eingetragen werden.