Datenbeantragung Studierende

Was muss ich als Student*in bei der Datenbeantragung beachten?

Für Studierende (auch für Promovierende ohne Anstellung an einer Hochschule) gilt, dass sie bei der Antragstellung ihre Privatadresse sowie die Kontaktdaten der betreuenden Person (Name, Institution, Dienstanschrift und E-Mailadresse) angeben müssen, auch wenn diese Person keinen eigenen Datenzugang benötigt. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie das Einverständnis der betreffenden Personen haben, bevor Sie deren Daten weitergeben. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Datennutzungsvertrag für die angeforderten Daten. Bitte beachten Sie, dass die betreuende Person den Vertrag ebenfalls unterzeichnen muss und planen Sie genügend Zeit für die Vertragsabwicklung ein. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, erhalten Sie Zugang zu den angeforderten Daten.