Definition Verbesserung Prüfungsnote

Wie ist das Weiterstudium zur Verbesserung der Prüfungsnote (z. B. Freiversuchsregelung) definiert?

Die Freiversuchs- oder Freischussregelung soll Studierenden Anreize bieten, ihr Studium zu beschleunigen und möglichst frühzeitig abzuschließen. Sie sieht die Möglichkeit vor, nach einer im Freiversuch bestandenen Abschlussprüfung weiter zu studieren, um die Prüfungsnote zu verbessern. Zum Nachweis eines solchen ”Weiterstudiums zur Verbesserung der Prüfungsnote” ist bei der Verschlüsselung der (angestrebten) Abschlussprüfung an die erste Stelle die ”8” zu setzen. Dies gilt auch dann, wenn ohne eine bestehende Freiversuchsregelung ein Weiterstudium zur Verbesserung der Prüfungsnote erfolgt. Bei Nichtbestehen einer im Freiversuch durchgeführten Prüfung gilt diese als nicht unternommen. In diesem Fall wird das Studium im gleichen Studiengang fortgesetzt, so dass die Verschlüsselung der (angestrebten) Abschlussprüfung unverändert beizubehalten ist.