Definition Vor- bzw. Zwischenprüfung

Was wird unter einer Vorprüfung bzw. Zwischenprüfung verstanden?

In vielen Studiengängen werden einzelne Studienabschnitte durch Vor- und Zwischenprüfungen abgeschlossen. Diese Prüfungen sind Voraussetzung für den Übergang in den nächsten Studienabschnitt (z.B. Vorprüfung am Ende des „Grundstudiums“, anschließend Beginn des „Hauptstudiums“ mit fachlicher Spezialisierung). Der im Rahmen eines konsekutiven Masterstudienganges erlangte Bachelorgrad ist keine Vor- und Zwischenprüfung, sondern eine Abschlussprüfung und daher im Rahmen der Prüfungsstatistik zu melden. Anmerkung: In der bundeseinheitlichen Prüfungsstatistik erfolgt keine Erhebung von Vor- und Zwischenprüfungen.