Definition Weiterführendes Studium

Wie wird das Weiterführende Studium definiert und welche Arten existieren?

Studierende, die nach einer an einer deutschen oder ausländischen Hochschule bestandenen und in Deutschland anerkannten Abschlussprüfung immatrikuliert bleiben oder sich, ggf. nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel, neu einschreiben, befinden sich in einem Weiterführenden Studium, das mit einer zweiten Abschlussprüfung, mit der Promotion oder ohne förmlichen Abschluss endet. Promotionen und manche Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen (z.B. für Lehrämter) können ohne weitere Hochschuleinschreibung abgeschlossen werden. Diese Abschlüsse werden in der Prüfungsstatistik erfasst; in der Studierendenstatistik fehlen sie, wenn die Kandidaten exmatrikuliert sind. Es werden mehrere Arten des weiter(führend)en Studiums unterschieden:
Zweitabschluss (Weiterstudium): Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss in einem anderen Studiengang, für den der erste Abschluss keine Zugangsvoraussetzung bildet, wenn beide Studiengänge inhaltlich (fachlich) verwandt sind und Teile des Erststudiums für den zweiten Studiengang angerechnet werden. Beispiele: Diplom-Betriebswirt mit Zweitabschluss Diplom-Handelslehrer, Dipl.-Ing. (FH) Maschinenbau studiert weiter im wissenschaftlichen Diplomstudium Maschinenbau.
Zweitstudium: Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss in einem anderen Studiengang, für den der erste Abschluss keine Zugangsvoraussetzung ist, bzw. nach einer endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen Studiengang. Beispiel: Diplom-Volkswirt studiert anschließend Zahnmedizin.
Aufbaustudium: Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss, der in der Regel Voraussetzung für die Zulassung ist. Aufbaustudien sollen das Erststudium fachlich vertiefen oder inhaltlich ergänzen. Im Gegensatz zum konsekutiven Masterstudium, das nach erfolgreichem Erlangen des Bachelorgrades als Erststudium gezählt wird, ist das ”klassische” Masterstudium (Abschlussprüfung vorausgesetzt) als Aufbaustudium zu erfassen. Beispiele: Dipl.-Ing. nimmt am Aufbaustudiengang „Regionalplanung“ teil. Jurist belegt das Ergänzungsstudium „Verwaltungswissenschaft".
Promotionsstudium: Erfasst werden alle Doktoranden, die nach erstem Hochschulabschluss weiterhin oder (zur Vorbereitung der Promotion) neu immatrikuliert sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die frühere Abschlussprüfung rechtlich als Voraussetzung der Promotion erforderlich ist oder nicht. Die Verfahrensregelungen zur Promotion (eigener Studiengang oder akademisches Prüfungsverfahren ohne zusätzliches Studium) sind je Hochschule und Land unterschiedlich.
Ergänzungsstudium: Studienangebote (Studiengänge, Studieneinheiten, Kurse) für Absolventen eines Studienganges mit berufsqualifizierendem Studienabschluss in einer anderen als der bisher studierten Fachrichtung, mit denen eine ergänzende, vorrangig berufsbezogene (Teil-)Qualifikation vermittelt werden soll.
Zusatzstudium: Ein- bis zweijährige Studiengänge für Absolventen eines Studienganges mit erstem berufsqualifizierenden Studienabschluss in derselben Fachrichtung außerhalb geschlossener Studiensysteme, mit denen eine auf den abgeschlossenen Studiengang bezogene weitere (zusätzliche) Qualifikation vermittelt werden soll (z.B. besondere Studienangebote der Universitäten für Absolventen von Fachhochschulstudiengängen).
Weiterbildendes Studium (Kontaktstudium): Studienangebote der Hochschule zur Aktualisierung einer früheren Hochschulausbildung und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Erfahrungen aus der Berufspraxis, um den Veränderungen in der wissenschaftlichen Entwicklung und in der Berufswelt Rechnung zu tragen. Dieses Studium steht Hochschulabsolventen mit Berufspraxis und solchen Bewerbern offen, die die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben. Nicht erfasst werden kürzere Fort- und Weiterbildungskurse.