Die Einrichtung, in der ich arbeite, gehört nicht zum Nutzerkreis der FDZ-Daten. Gibt es weitere Möglichkeiten des Zugangs oder der Analyse der von mir benötigten Daten?
Wenn Ihre Einrichtung nicht zum FDZ-Nutzerkreis gehört, kommen folgende Vorgehensweisen für Sie in Frage:
1) Eurostat
Eurostat hat aufgrund der Anwendung europäischen Rechts etwas andere Kriterien für den Datenzugang. Den Zugang zu den Mikrodatenbeständen bei Eurostat regelt die EU-Verordnung 557/2013. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen unterscheiden sich die Kriterien für einen Datenzugang. Informationen zum Datenzugang bei Eurostat finden Sie hier.
Falls Ihre Einrichtung für einen Datenzugang bei Eurostat in Frage kommt, können Sie recherchieren, ob die von Ihnen gewünschten deutschen Daten über Eurostat angeboten werden. Beispielsweise wird der Labour Force Survey (LFS) mit den Daten des Mikrozensus erstellt und der Household Budget Survey (HBS) mit den Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass der Datenzugang über Eurostat nur dann möglich ist, wenn das Forschungsprojekt eine länderübergreifende Dimension enthält. Weitere Informationen zu den Eurostat-Anforderungen finden Sie in dem PDF „Leitlinien für den Zugang zu Mikrodaten”, dessen aktuellste Version hier verlinkt ist.
Falls Ihr Projekt die Anforderungen erfüllt und Sie die gewünschten Daten bei Eurostat finden, können Sie via Eurostat einen Antrag auf Datennutzung stellen und erhalten die Daten für Ihr Forschungsprojekt nach einer erfolgreichen Prüfung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Informationen zu den von Eurostat angebotenen Daten finden Sie hier, unter anderem wird dort eine Tabelle zum Download angeboten, anhand derer Sie sehen können, welche Daten für welche Länder vorhanden sind (Datasets availability table and release calendar).
2) Sonderauswertung bei Statistischen Bundesamt
Sie können beim Statistischen Bundesamt eine Sonderauswertung anfragen. Diese Alternative ist aber in jeden Fall kostenpflichtig und kann nur gemacht werden, sofern es in der Fachabteilung genügend Kapazitäten gibt. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über das allgemeine Kontaktformular des Statistischen Bundesamtes.