Entgeltfreier Datenzugang für öffentliche Institutionen

Hallo,
können öffentliche Institutionen die Daten des FDZ der Länder auch entgeltfrei nutzen?

Ich arbeite bei einer Bundesbehörde, welche wohl laut vom FDZ genutzter Definition als Forschungseinrichtung zählt. Könnte unsere Behörde mit dem FDZ eine Datennutzungsvereinbarung schließen, nach der die Daten entgeltfrei genutzt werden können? Wer wäre bei den FDZ Ansprechperson für eine individuelle Datennutzungsvereinbarung?

Sofern eine öffentliche Institution die gesetzlichen Vorgaben (gem. § 16 Abs. 6 Bundesstatistikgesetz (BStatG)) für eine Datennutzung erfüllt, kann diese eine entsprechende Nutzung bei den FDZ beantragen.

Für alle Nutzungen gelten die Nutzungsbedingungen der FDZ. Eine Datennutzung ist daher immer entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts ist abhängig von der Anzahl der beantragten Statistiken, Erhebungsjahre und Zugangswege sowie eventuellen projektspezifischen Aufbereitungen.

Bei weiteren Fragen zu Datennutzungen, Verträgen, Bedingungen oder Zugangswegen wenden Sie sich bitte an das Forschungsdatenzentrum des Statistischen Bundesamtes oder an die Geschäftsstelle des Forschungsdatenzentrums der Statistischen Ämter der Länder.