Erfassung ausländischer Studienabschlüsse

Inwiefern wird in der Studierenden- und Prüfungsstatistik ein ausländischer Studienabschluss erfasst?

Ein Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule (ohne Prüfung an einer deutschen Hochschule) ist im Rahmen der Prüfungsstatistik nicht zu melden. In der Studierendenstatistik ist er - wie bisher - als vorangegangene Prüfung zu berücksichtigen, sofern er in Deutschland anerkannt ist.