Erfassung Auslandsaufenthalt

Inwiefern wird in der Studierenden- und Prüfungsstatistik ein möglicher Auslandsaufenthalt erfasst?

Aus fachlichen Gesichtspunkten sollten Studierende während ihres Auslandsaufenthaltes als Beurlaubte geführt werden. Die Studienzeiten an der ausländischen Hochschule sind dann als Hochschulsemester, Urlaubssemester und - falls anerkannt - nachträglich auch als Fachsemester zu zählen. Sofern der Auslandsaufenthalt Pflichtteil eines internationalen Studienganges ist, sollte die Zählung der Fachsemester durchgängig erfolgen. In der Praxis kann es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausnahmsweise vorkommen, dass Studierende während ihres Auslandsstudiums an der deutschen Hochschule nicht als Beurlaubte, sondern als Rückmelder oder als Exmatrikulierte geführt werden. In diesen Fällen ist hinsichtlich der Zählung der Fach- und Hochschulsemester wie folgt zu verfahren: Werden die Studierenden während des Auslandsaufenthaltes als Rückmelder geführt, so zählen die Auslandssemester sowohl als Fach- als auch als Hochschulsemester. Sind die Studierenden hingegen exmatrikuliert, so zählen die Auslandssemester nach der Rückmeldung - sofern nachträglich anerkannt - zwar als Fach-, nicht hingegen als Hochschulsemester.