Ethikkommission/Ethikvotum

In meinem Forschungsprojekt führe ich lediglich Befragungen mittels eines quantitaiven Fragebogens durch. Brauche ich dafür ein Ethikvotum?

Ursprünglich waren Ethikgutachten bzw. das positive Votum einer Ethikkommission vor allem im medizinischen Bereich nötig. Dort ist dies in der Declaration of Helsinki klar vorgegeben. Doch auch in anderen Disziplinen wie der Psychologie, Pflegewissenschaft oder im Public Health Bereich wird dieses immer öfter gefordert, wenn die entsprechende Forschung am oder mit Menschen durchgeführt wird (inkl. Fragebögen und Interviews). Nicht zuletzt können darüber hinaus auch wissenschaftliche Fachzeitschriften den Nachweis eines vorliegenden Ethikvotums fordern.

Ethische Erwägungen sollten in jedem Fall Teil der Forschungspraxis sein. Dies wird bspw. durch die Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis vorgegeben (siehe DFG-Kodex, Leitlinie 10). Eine pauschale Einschätzung, ob bei Fragebogenstudien auch ein dezidiertes Gutachten einer Ethikkommission erforderlich ist, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Ein solches Gutachten empfiehlt sich vor allem dann, wenn Forschende (auch Studierende!) Befragungen mit vulnerablen Gruppen durchführen oder sensible Daten (Herkunft, Geschlechteridentität, Gesundheit, biometrische Daten usw.) erhoben werden.

Ich empfehle daher auch bei Fragebogenstudien zumindest einmal bei einer lokalen oder fachlichen Ethikkommission anzufragen, ob für das konkrete Vorhaben ein formales Votum nötig ist.