Ethikkommission

Ich möchte DEAS-Daten für ein Forschungsprojekt auswerten. Meine Ethikkommission benötigt Informationen zur Einwilligung der Befragten und eine Kopie der ursprünglichen Einwilligungsunterlagen. Wie wurde die Einwilligung eingeholt? Liegt für die Erhebungen ein Ethikvotum vor, und welche Unterlagen kann ich erhalten?

Für die DEAS-Erhebungen von 1996 bis 2023 liegt kein formales Ethikvotum vor. Der DEAS wird jedoch durch einen wissenschaftlichen Beirat begleitet, der vor jeder Erhebungswelle Informationen zur Stichprobenziehung, zum Einwilligungsprozess und zu den Erhebungsinstrumenten erhält.

Beim Einwilligungsprozess sind zwei Schritte zu unterscheiden:

  • Teilnahme am Interview: Die Befragten erhalten vorab schriftliche Informationen zu den Zielen und zum Ablauf der Studie sowie zum Datenschutz. Die Einladung weist ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hin. Das Interview beginnt erst nach der ausdrücklichen Zustimmung der befragten Person. Diese Zustimmung wird im computergestützten Interview erhoben. Auch die Beantwortung einzelner Fragen ist freiwillig.

  • Speicherung der Kontaktdaten für weitere Befragungen: Hierfür wird eine gesonderte, persönlich unterschriebene Einwilligung eingeholt. Sie kann jederzeit widerrufen werden; dann werden die Kontaktdaten gelöscht.

Die schriftliche Einwilligung zur Speicherung der Kontaktdaten ist deshalb von der Zustimmung zum Interview zu unterscheiden.

Für einen Ethikantrag können Sie beim FDZ-DZA die für die jeweilige Erhebung relevanten Unterlagen anfragen. Dazu gehören beispielsweise Einladungsschreiben, Datenschutzinformationen und die Erklärung zur Speicherung der Kontaktdaten für weitere Befragungen. Die ausdrückliche Zustimmung zum Interview findet sich im CAPI-Erhebungsinstrument unter Frage 1a.

Kontaktdaten und Namen werden vom Erhebungsinstitut von den Befragungsdaten getrennt, bevor diese an das DZA übermittelt werden. Für die wissenschaftliche Auswertung stellt das FDZ-DZA anonymisierte Scientific Use Files bereit. Der Zugang setzt einen Datennutzungsvertrag voraus, der unter anderem Versuche untersagt, einzelne Befragte zu identifizieren.