[EVS] Repräsentation von Haushalten mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausreichend?

Auswertungen der Staatsangehörigkeit auf Basis der EVS 2013 führen zu dem Ergebnis, dass rund 98 Prozent der Haupteinkommensbezieher (und etwas weniger als 98 Prozent aller Haushaltsmitglieder) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wenn die Berechnungen korrekt sind, würde die EVS in diesem Punkt sehr stark von den Ergebnissen des Mikrozensus abweichen und in diesem Aspekt nur sehr bedingt ein repräsentatives Abbild der Gesamtbevölkerung Deutschlands liefern. Die Einordnung ist aus meiner Sicht insofern bedeutend, da beispielsweise für den Armuts- und Reichtumsbericht regelmäßig auch Armutsgefährdungsquoten auf Basis der EVS veröffentlicht werden.

In der EVS sind Haushalte mit ausländischer Staatsangehörigkeit der Bezugsperson unterrepräsentiert. Zugleich muss bei den teilnehmen Haushalten mit ausländischer Staatsangehörigkeit von einem Selektionsbias ausgegangen werden, da eher die gut integrierten ausländischen Haushalte mit guten oder zumindest ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen teilnehmen. Grund dafür ist die extrem geringe Teilnahmebereitschaft der ausländischen Haushalte, die sicherlich – gerade in der EVS – mit den hohen Anforderungen zusammenhängt. Im Rahmen der Hochrechnung der EVS ist bislang von einer Anpassung an die Zahl ausländischer Haushalte laut Mikrozensus abgesehen worden, weil dies zu sehr stark streuenden Gewichten führen würde.

Zur Problematik der Verzerrungen in freiwilligen Haushaltserhebungen bezüglich der Merkmale Staatsangehörigkeit und auch Bildung (beides hängt natürlich auch zusammen) verweisen wir auf die Publikation des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen:

Statistische Analysen und Studien, Band 58
Analysen zur Einkommensarmut mit Datenquellen
der amtlichen Statistik

Die EVS ist eine Quotenstichprobe, in der die Besetzung der verschiedenen Einkommensschichten kontrolliert wird. Das heißt, dass auch untere Einkommensschichten hinreichend repräsentiert sind (die Sollzahlen des Quotenplans liefert der mit Auskunftspflicht durchgeführte Mikrozensus). Deshalb müssen Armutsgefährdungsquoten nicht beeinträchtigt sein. Die Folge der o.g. Problematik wäre nur, dass zwar genügend Haushalte in unteren Einkommensschichten in der hochgerechneten EVS-Stichprobe vorhanden sind, diese sich allerdings hinsichtlich der Staatsangehörigkeit strukturell von den einkommensschwachen Haushalten in der Grundgesamtheit unterscheiden (zu viele einkommensschwache deutsche Haushalte, zu wenige einkommensschwache ausländische Haushalte).