Gemeinsame Erfassung nach Heirat und Zusammenveranlagung

Werden nach einer Heirat und der Entscheidung zur gemeinsamen Veranlagung weiterhin beide Steuerzahler im Taxpayer-Panel erfasst und so deren Werte doppelt ausgegeben oder kommt es zu einer Verschmelzung zu einem Steuerfall?

In der Lohn- und Einkommensteuerstatistik (auf dem das Taxpayer-Panel basiert) werden als Erhebungseinheit die Steuerpflichtigen erfasst. Das kann eine Person sein oder es können (im Fall eines gemeinsam veranlagten Ehepaares) zwei Personen sein. Deshalb sind für viele Angaben zwei Felder vorgesehen (A und B, siehe hierzu auch die Datensatzbeschreibung für die GWAP-Nutzung und die KDFV-Nutzung ).

Für das Taxpayer-Panel wurden bis zum Bezugsjahr 2012 die Datensätze der ESt anhand der ID- und Steuernummern von einem Jahr zum nächsten verknüpft. Das heißt für ein Paar, das 2011 noch nicht verheiratet und einzeln veranlagt war, 2012 dann verheiratet und gemeinsam veranlagt war, gibt es in der ESt2011 zwei Datensätze, in der ESt2012 nur noch einen. Im Taxpayer-Panel sind zwei Datensätze enthalten, einer hat ab Welle 2012 keine Angaben mehr, dafür sind im anderen Datensatz ab Welle 2012 sowohl die A- als auch die B-Kennzahlen besetzt.

Leider ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Datensatz des Mannes oder der der Frau weitergeführt wird, nicht gleich verteilt. Zum einen behält meist der Mann seine Steuernummer (von Seiten der Finanzverwaltung), zum anderen werden bei der (technischen) Verknüpfung zum Taxpayer-Panel zuerst die A-ID-Nummern (für die Männer) verglichen. Sobald ein Match gefunden wurde, werden keine weiteren Verbindungen gesucht – da mehrere Heiraten und Scheidungen möglich sind, würde das sonst zu einem heillosen Durcheinander führen.

Ab Welle 2010 war durch die Einführung der Steuer-ID eine eindeutige Zuordnung der Personen gegeben (vorher „verschwand“ die Steuernummer der Frau einfach und konnte dem neuen Paar gar nicht zugeordnet werden). Die Steueridentifikationsnummer wurde nun zum einen für die Verknüpfung des Datensatzes genutzt. Zum anderen wurde analog zur Steuer-ID eine Panel-ID einführt (ida und idb). Diese ID-Nummer ist personenbezogen und kann interessierten Wissenschaftler/innen helfen, die Partner bei Heiraten oder Scheidungen im Taxpayer-Panel zu identifizieren.

Um damit sinnvolle Auswertungen vornehmen zu können, muss der Taxpayer-Panel-Datensatz anhand der erwähnten ID-Merkmale komplett umstrukturiert werden. Die genaue Vorgehensweise obliegt hier den Datennutzenden.