Hochschularten

Welche Hochschularten existieren?

Jede Hochschule wird für Auswertungszwecke einer Hochschulart zugeordnet.
Das Studium an Universitäten, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraus.
Zu den Universitäten zählen die Technischen Universitäten und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen (außer Pädagogischen und Theologischen Hochschulen). Sie besitzen i.d.R. das Promotions- und Habilitationsrecht.
Pädagogische Hochschulen sind wissenschaftliche Hochschulen, z.T. mit Promotions- und Habilitationsrecht. Sie bestehen nur noch in Baden- Württemberg als selbständige Einrichtungen. In den übrigen Ländern sind sie in Universitäten einbezogen und werden bei diesen nachgewiesen.
Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische und theologische Hochschulen, jedoch nicht die theologischen Fakultäten / Fachbereiche der Universitäten.
Das Studium an Universitäten, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraus.
Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Schauspielkunst, Film und Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich; die Aufnahme kann aufgrund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen.
Fachhochschulen bieten eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure und andere Berufe, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik. Ihr Besuch setzt die Fachhochschulreife voraus. Bei erfolgreichem Abschluss wird die allgemeine Hochschulreife erworben.
Verwaltungsfachhochschulen sind diejenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nicht-technischen Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden. Daneben bestehen weitere behördeninterne Hochschulen, die anderen Hochschularten zugeordnet sind.