Identifikation möglich, wo ein Kind nach einer Scheidung lebt?

Falls man Personen nach einer Scheidung weiterhin beobachten kann, ist es möglich zu sehen, mit wem der beiden Eltern das Kind lebt (z.B. über Kinderfreibeträge)?

Es ist erst ab 2010 möglich, ursprünglich gemeinsam veranlagte Personen nach einer Scheidung beide weiter zu beobachten. In der Variablen c36115 ist das gewährte Kindergeld enthalten. In der Regel erhält derjenige (ehemalige) Partner das Kindergeld, bei dem die Kinder leben. Rein rechtlich ist es allerdings auch möglich, dass das Kindergeld auf beide Elternteile aufgeteilt wird.

In den Merkmalen c65273 und c65274 sind zusätzlich „Einnahmen aus Unterhaltsleistungen“ sowie in c65475 die „Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs.1 EStG)“ und in c65401 die „Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EstG“ enthalten, die ebenfalls zur Klärung der Frage, bei wem das Kind lebt, beitragen können. Die beiden letztgenannten Variablen sind allerdings nicht für jedes Bundesland besetzt.