Nach §41a Absatz 4 wird für Besatzungsmitgliedern auf deutschflaggigen Schiffen die Lohnsteuer nicht an das Finazamt abgeführt und stattdessen vom Arbeitgeber einbehalten (siehe auch hier).
Lassen sich diese Fälle in den Daten identifizieren?
Die betroffenen Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen können wir im TPP nicht identifizieren. Wie Sie bereits schreiben, behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein, muss diese aber nicht an das Finanzamt abführen. Für den Arbeitnehmer ändert sich erstmal nichts, da der Lohnsteuerabzug weiterhin vorgenommen wird. Eine Unterscheidung bzw. Identifizierung ist damit mit den Daten der ESt nicht möglich.
Informationen zu der Thematik auf Arbeitgeber-Basis haben wir in der Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen). Hier stellen wir zum „Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen“ die Anzahl der Arbeitgeber und das Volumen des Kürzungsbetrags dar.
Die Daten finden sich in Genesis-Online unter der EVAS 73151: