Wie ist die Einwanderungsgeschichte im Mikrozensus definiert?
Auf Empfehlung einer Fachkommission wurde im Mikrozensus das Konzept der Einwanderungsgeschichte aufgenommen. Dieses basiert aus der Wanderungserfahrung. Diese Definition ist anschlussfähig an die Definition der UN und von Eurostat. Alle Personen, die vor 1950 eingewandert sind, nicht als Eingewanderte und ihre Kinder nicht als Nachkommen von Eingewanderten gelten. Im Kern erfasst das Konzept nur Personen mit beidseitiger Einwanderungsgeschichte (d.h. von beiden Eltern). Um jedoch möglichst viele Bedarfe von Nutzenden mit der neuen Definition abdecken zu können und einen besseren Vergleich zum Migrationshintergrund zu ermöglichen, wird die Kategorie derjenigen mit sogenannter „einseitiger Einwanderungsgeschichte“ (also Personen, die in Deutschland geboren sind und nur ein seit 1950 eingewandertes Elternteil haben) separat ausgewiesen. (siehe: https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2023/04/umsetzung-konzept-einwanderungsgeschichte-042023.html)