[MZ] Definition Migrationshintergrund

Wie wird der Migrationshintergrund im Mikrozensus definiert?

Im Mikrozensus basiert der Migrationshintergrund auf der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt. So gilt eine Person als mit Migrationshintergrund, wenn sie als Deutsche und mindestens ein Elternteil mit anderer Staatsangehörigkeit geboren wurde. Diese Definition ist nur bedingt international anschlussfähig. Nachkommen von Vertriebenen, die vor 1950 eingewandert sind, gelten als Personen ohne Migrationshintergrund. (siehe: https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2023/04/umsetzung-konzept-einwanderungsgeschichte-042023.html)

Hallo, inzwischen gilt ja im MZ das Konzept der „Einwanderungsgeschichte“. Ich habe in unserer Dokumentation zur Messung von Migrationserfahrung versucht, das aufzudröseln: https://zis.gesis.org/skala/Schneider-Solanes-Ros-Migrationserfahrung?lang=de. Vielleicht hilft das dem einen oder anderen Datennutzenden weiter. Viele Grüße, Silke