[MZ] Definition Migrationshintergrund

Wie wird der Migrationshintergrund im Mikrozensus definiert?

Im Mikrozensus basiert der Migrationshintergrund auf der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt. So gilt eine Person als mit Migrationshintergrund, wenn sie als Deutsche und mindestens ein Elternteil mit anderer Staatsangehörigkeit geboren wurde. Diese Definition ist nur bedingt international anschlussfähig. Nachkommen von Vertriebenen, die vor 1950 eingewandert sind, gelten als Personen ohne Migrationshintergrund. (siehe: https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2023/04/umsetzung-konzept-einwanderungsgeschichte-042023.html)