Nutzung Daten Ausländerzentralregister

Wer darf die Daten aus dem Ausländerzentralregister nutzen?

Der Datenzugang ist gesetzlich geregelt. Demnach sind öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen in Deutschland antragsbefugt. Datenzugang kann aber nur im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts mit Bezug zu Migrations- und Integrationsforschung gewährt werden.