Welcher Personenkreis ist in den Daten zu Berufssprachkursen (BSK) enthalten?
An Berufssprachkursen dürfen ausländische Personen mit Migrationshintergrund aus Dritt- oder EU-Staaten teilnehmen, sowie deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrationshintergrund. Die Zielgruppe der Berufssprachkurse umfasst arbeitslose oder arbeitssuchende Personen, als auch jene die nach einer Ausbildungsstelle suchen oder bei denen ein Bedarf für entsprechende Sprachkenntnisse in einem bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besteht.