Pseudonymisierung von Daten für Archivierung & Veröffentlichung ausreichend?

Ist eine Pseudonymisierung von Daten für die Archivierung und Veröffentlichung ausreichend? Wann liegen pseudonymisierte Daten vor?

Hallo,

pseudonymisierte Daten liegen vor, wenn die Daten zwar anonymisiert wurden, aber die Informationen (Identifikatoren), die erforderlich sind, um die Personen in den Daten wieder zu identifizieren, aufbewahrt werden. Das ist z. B. der Fall, wenn die Kontaktdaten von den Erhebungsdaten getrennt, aber nicht vernichtet werden, da sie für eine weitere Befragung zu einem späteren Zeitpunkt relevant sind. Da die Forschungsdatenzentren keinen Zugriff auf die Identifikatoren haben, sind die Daten für die Forschungsdatenzentren und auch die Nutzenden anonym und können daher weitergegeben werden.

In der Praxis wird der Begriff Pseudonymisierung teilweise anders verwendet: Beispielsweise, wenn Originalangaben mit fiktiven Angaben, Pseudonymen, so ersetzt werden, dass der Sinngehalt erhalten bleibt. Beispielsweise wird aus dem Namen Anna > Ella oder aus dem Namen Aishe > Selin. Die Daten sind dann, insofern keine Liste der Originalnamen zur Reidentifizierung aufbewahrt wird, anonym.

Ob im datenschutzrechtlichen Sinn pseudonymisierte Daten an ein Forschungsdatenzentrum weitergegeben werden können, richtet sich in der Regel danach, was in den Einwilligungserklärungen mit den Proband*innen vereinbart wurde. Denn pseudonymisierte Daten gelten datenschutzrechtlich als personenbezogene Daten.

Weitere Informationen und Verfahren zur Anonymisierung/Pseudonymisierung findest du in den Handreichungen:

Hinweise zur Anonymisierung qualitativer Daten, Hinweise zur Anonymisierung von quantitativen Daten, Datenschutzrechtliche Anforderungen in der empirischen Bildungsforschung

Viele Grüße
Anna