Schriftliche Einwillingserklärung Datenerhebung

Muss ich immer eine schriftliche Einwilligungserklärung einholen, wenn ich Daten erheben möchte?

Hallo,

die Einwilligung von Personen ist immer dann erforderlich, wenn du personenbezogene Daten erhebst. Sie stellt die Rechtsgrundlage für die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dar.

Nach der DSGVO ist es nicht zwingend erforderlich, die Einwilligung schriftlich bei den betroffenen Per-sonen einzuholen (Art. 4 Nr. 11 DSGVO). Dies ist in vielen Fällen schlicht empfehlenswert aufgrund der Nachweispflicht (Art. 7 Nr. 1 DSGVO).

Du kannst die Einwilligung durchaus auch mündlich per Telefon oder Videokonferenz einholen. Du kannst die Einwilligung dann z. B. aufzeichnen. Alternativ könntest du die Einwilligung auch per Checkbox in einem Online-Formular einholen oder per E-Mail.

Bei Erhebungen an Schulen empfehlen wir, das konkrete Vorgehen mit der genehmigenden Behörde abzusprechen, da hierbei spezielle Regelungen aus den Schulgesetzen zu berücksichtigen sind.

Viele Grüße
Anna