Die Variable ef18 legt die Veranlagungsart fest. In einigen Fällen ist diese Variable unbesetzt. Hat dies eine bestimmte Bedeutung oder fehlen hier die Angaben?
Die Variable ef18 ist nur dann befüllt, wenn das Merkmal ef1 die Ausprägung 01 (Antragsveranlagung), 02 (Zwangsveranlagung mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) oder 05 (Zwangsveranlagung ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) aufweist. In allen anderen Fällen (z. B. nicht veranlagte Fälle, Nur-Sparzulagenfälle, Verlustfeststellungen) ist das Merkmal ef18 leer.