Das Internet und auch die Steuerformulare geben nicht eindeutige Antworten auf die Frage, ob das Krankengeld in c47119 (Lohnersatz) oder in c18120 (Einkommensersatz) auftauchen sollte. Die Daten legen nahe, dass es ein Lohnersatz ist. Stimmt das?
vielen Dank für Ihre Frage. Das Krankengeld ist enthalten in c18120 (A)/ c18121 (B), dabei handelt es sich um Einkommensersatzleistungen unter Progressionsvorbehalt (Kranken-, Arbeitslosen-, Insolvenz-, Eltern-, bzw. Mutterschaftsgeld).
Die in der Anlage N unter den Kz 47119/48119 aufgeführten Leistungen werden nicht mehr im Hauptvordruck eingetragen.