Person A ist per Default in den Formularen (Mantelbogen etc.) der Ehemann bzw. Lebenspartner oder Lebenspartner A. Bei gemeinsamer Veranlagung wird die Steuernummer dieser Person für die gemeinsame Veranlagung verwendet. Entsprechend sind im Taxpayer-Panel alle Personen A bei gemeinsamer Veranlagung Männer (sofern es sich um gemischtgeschlechtliche Paare handelt) – ist das korrekt?
Ja. Abweichungen sollten eine Ausnahme sein. Dies betrifft z. B. Ehefrauen, die sich unter A eintragen, weil sie die Hauptverdienerinnen sind. Diese Fälle sind in der Statistik aber nicht identifizierbar und daher ist auch nicht bekannt, wie häufig das vorkommt.