Ab 2013 konnten sich gleichgeschlechtliche Paare zusammenveranlagen. Die Zusammenveranlagung konnte auch rückwirkend beantragt werden. Wie geht das Taxpayer-Panel damit um? Wir stellen uns diese Frage, weil manche Paare schon vor 2013 zusammenverlangt sind und zwar mit dem gleichen Partner oder der gleichen Partnerin wie dann ab 2013, wenn sie auch den Lebenspartnerschafts-Marker haben.
Wir bekommen die Daten für ein Veranlagungsjahr bis zweieinhalb Jahre nach diesem Veranlagungsjahr. Wenn in diesen drei Jahren die Veranlagung rückwirkend korrigiert wurde, sind die neuen Angaben in der Statistik (und im Taxpayer-Panel) enthalten. Erfolgt die Neufestsetzung erst nach dem 30.9. des dritten Folgejahres (weil z. B. der Einspruch oder ein Gerichtsbeschluss später kamen), erscheinen die Korrekturen nicht in der Statistik.