Kann ich die Daten mit anderen Datenquellen verknüpfen?
Es ist möglich, Daten, die vom FDZ am IQB zur Verfügung gestellt werden, mit Daten aus anderen Quellen zu verknüpfen (z. B. auf der Ebene von Bundesländergruppen), solange keine Datenschutzprobleme auftreten. Aus diesem Grund sollte eine geplante Verknüpfung von Datensätzen bereits im Antrag beschrieben werden. Verknüpfungen können nur für Zwecke hergestellt werden, die im Vertrag beschrieben sind.
Leider ist es derzeit nicht möglich, Regionaldaten auf Ebene von Städten, Gemeinden oder Landkreisen mit den vorhandenen Datenbeständen des FDZ am IQB zu verknüpfen. Dies liegt daran, dass das FDZ am IQB keine Studien mit solchen Regional-Identifikatoren im Bestand hat.
Liebe Kolleg*innen am IQB,
danke für die Antwort und schade, dass es keine kleinräumigere Verknüpfungsmöglichkeiten gibt. Ich arbeite bereits in einem Projekt mit PISA-Daten in denen ich Arbeitsmarktstrukturdaten auf Ebene von Bundesländergruppen an die PISA-Daten anspiele. Für ein anderes Projekt möchte ich nun Effekte von De-Tracking Reformen auf Aspirationen untersuchen. Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen von Gastaufenthalten oder über Remote durchgeführte Analysen, die Bundesländervariable direkt zur verfügung gestellt zu bekommen? Oder könnte ich dafür erneut Ländergruppenvariablen anfordern und müsste ich dafür beachten, inwiefern sich die Ländergruppen in diesem und dem anderen Projekt überschneiden?
Und eine weiterführende Frage in die erweiterte Runde derjenigen, die Bildungsdaten bereitstellen: Wann fällt das unsinnige “Verfahren zur Entscheidung der Kultusministerkonferenz über Datennutzungsanträge für neuartige Ländervergleiche”?
Liebe Grüße
Hans
Lieber Hans Gerhardt,
vielen Dank für Ihre Fragen! Wir möchten Sie bitten, für Ihr geplantes Forschungsprojekt zu den Effekten von De-Tracking-Reformen auf Bildungsaspirationen einen neuen Datennutzungsantrag über unser Online-Portal zu erstellen, da unsere Datennutzungsverträge auf spezifische Forschungsfragen ausgerichtet sind. Außerdem erhalten Sie bei einem neuen Datennutzungsantrag auch ggf. aktuellere Datensatzversionen.
Falls sich ihr geplantes Forschungsprojekt über die Bildung von Bundeslandgruppen (mindestens zwei Bundesländer werden zu einer Gruppe zusammengefasst und im Zeitverlauf ergeben sich aus der Kombination dieser Gruppierungsvariablen keine Möglichkeit, ein einzelnes Land direkt oder indirekt zu identifizieren) realisieren lässt, würden Sie diese Gruppierungsvariablen in Ihrem SUFoffsite-Datenpaket zum Download erhalten. Alternativ können Sie die Bundesland-Variable im Rahmen eines Gastrechenaufenthalt in Ihre Analysen (in Stata und R möglich) einbeziehen; dazu können wir uns gern austauschen, wenn wir Ihren Antrag erhalten und genehmigt haben.
Noch ein paar Hinweise zum Verfahren zur Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK) über Datennutzungsanträge für neuartige Ländervergleiche. Dieses Verfahren kommt nur zum Einsatz, wenn Sie zur Beantwortung Ihrer Forschungsfrage zwingend ein einzelnes Bundesland identifizieren müssen. Auch wird die Entscheidung zu solchen Forschungsanträgen nicht von der KMK, sondern durch ein Peer-Review-Verfahren der Scientific Community getroffen.
Falls Sie die Informationen über einzelne Bundesländer nur benötigen, um Ihre Treatmentvariable zu bilden und anschließend lediglich den Effekt von Detracking auf Bildungsaspirationen zu berichten; ist aus meiner Sicht kein Antrag auf einen neuartigen Ländervergleich nötig. Die folgenden Nutzungszwecke sind durch unser reguläres Antragsverfahren abgedeckt:
- Zur Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung wird Zugang zur Länderkennung benötigt, die jedoch ausschließlich zum Zwecke des Zuspielens von Kontextmerkmalen oder anderen Drittvariablen beantragt wird. Eine Identifikation einzelner Bundesländer in Ergebnisdarstellungen wird vertraglich ausgeschlossen.
- Zur Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung wird Zugang zur Länderkennung benötigt, die jedoch ausschließlich für einen Vergleich von aggregierten Ländergruppen beantragt wird. Dabei müssen mindestens je zwei Bundesländer zu einer inhaltlich bedeutsamen Gruppe zusammengefasst werden. Eine Identifikation einzelner Bundesländer in Ergebnisdarstellungen wird vertraglich ausgeschlossen.
- Zur Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung wird Zugang zur Länderkennung benötigt, die jedoch ausschließlich zur Replikation eines bereits publizierten Ländervergleichs beantragt wird.
- Zur Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung wird Zugang zur Länderkennung benötigt, die jedoch ausschließlich zu Kontrollzwecken beantragt wird, um sie als Kovariate in die geplanten Analysen einzubeziehen. Eine Identifikation einzelner Bundesländer in Ergebnisdarstellungen wird vertraglich ausgeschlossen.
- Zur Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung wird Zugang zur Länderkennung benötigt, die jedoch ausschließlich zur Beschreibung der Stichprobe benötigt wird (z. B. Verteilung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Länder und über die Schularten innerhalb von Ländern).
Beispielsweise basiert die folgende Publikation auf einem neuartigen Ländervergleich, da das Treatment nur in einem Bundesland umgesetzt wurde: https://doi.org/10.1016/j.euroecorev.2020.103422
Hingegen ist diese Publikation aus einem regulären Datennutzungsantrag entstanden, da das Treatment zwischen Bundesländern und im Zeitverlauf variiert, aber nicht von Interesse war, wie stark der Treatmenteffekt in einem einzelnen Land ausgeprägt war: https://doi.org/10.1016/j.labeco.2017.04.007
Bitte bedenken Sie auch, dass die neueren PISA-Erhebungen keine auf Bundeslandebene repräsentativen Stichproben ziehen; hier würden sich die Daten der IQB-Ländervergleiche bzw. IQB-Bildungstrends besser eignen.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen, und freuen uns auf Ihren Antrag!