Welche Arbeiten auf Basis der NEPScomp-Daten müssen an das LIfBi gemeldet werden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

der NEPS-Datennutzungsvertrag fordert dazu auf, Publikationen auf Basis der NEPS-Daten an das FDZ des LIfBi zu melden. Ist auch eine Bachelorarbeit mit NEPScomp-Daten meldepflichtig?

Mit freundlichen Grüßen.

Gemäß Datennutzungsvertrag sind alle Publikationen, in denen NEPS-Daten verwendet wurden, dem Forschungsdatenzentrum des LIfBi (FDZ) unaufgefordert zu melden. Das LIfBi pflegt eine Liste aller NEPS-Veröffentlichungen auf seiner Webseite: NEPS-Publikationen

Studentische Abschlussarbeiten – Bachelor- und Masterarbeiten – sind ebenfalls zu melden, auch wenn sie nicht öffentlich publiziert sind. Für die Meldung genügt eine E-Mail an das FDZ, in der Autor:in und Titel der Arbeit sowie die wissenschaftliche Einrichtung/Universität genannt sind: fdz@lifbi.de

Seminararbeiten, Hausarbeiten, Referatsvorträge etc. sind von der Meldepflicht ausgenommen.