Wer darf Daten der amtlichen Statistik nutzen?

Wer darf die Daten der amtlichen Statistik nutzen?

Zugang zu Daten der FDZ der amtlichen Statistik erhalten nur Hochschulen oder andere Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Stellt eine Einrichtung erstmalig einen Antrag auf die Nutzung von Einzeldaten, wird die Zugangsberechtigung rechtlich geprüft. Den Antrag für die Datennutzung finden Sie auf unserer Homepage.

Eine Ausnahme hierzu stellen die Public Use Files (PUF) und Campus Files (CF) dar. Diese dürfen von allen genutzt werden.