Woher kommen Info bezüglich Geschlecht und Lebenspartnerschaft genau?

Hallo,

bei uns sind die folgenden Fragen aufgetreten:

  1. Von den Infos, die aus der Einkommensteuererklärung gezogen werden, wie kommt das TPP auf:
    a. Das Geschlecht des Steuerfalls? Z.B. über die Steuer-ID?
    b. Ob es sich um eine Lebenspartnerschaft oder Ehe handelt?

  2. Auch auf 1b) bezogen:
    a. Wann erhalten Steuerfälle den Marker für Lebenspartnerschaften?
    b. Wir erkennen in den Daten teilweise, dass Paare in einem Jahr den Lebenspartnerschafts-Marker haben, im anderen Jahr, indem sie zusammenveranlagen aber nicht - obwohl es aber die gleichen Individuen sind (gleiche Individual/Panel ID). Damit sind nicht Jahre vor 2013 gemeint, wo es die Variable (Marker für Lebenspartnerschaft) noch nicht gab. Hier ein Beispiel: Wir beobachten im Jahr 2013, dass ein Steuerfall bestehend aus Person A und B, den Marker Lebenspartnerschaft hat und gleichzeitig zusammenveranlagt wird. Im Jahr 2014 beobachten wir, dass A und B wieder zusammenveranlagen aber dieses Mal ist der Lebenspartnerschafts-Marker leer.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Leonie,

sorry für die Verzögerung, leider zieht sich die Beantwortung immer noch hin, weil wir auf eine Rückmeldung warten. Wahrscheinlich melde ich mich dann erst im Januar mit einer Antwort dazu, tut mir leid.

Frohe Feiertage und einen guten Rutsch!

So, jetzt kam die Rückmeldung doch noch vor Weihnachten :christmas_tree: :

Das Geschlecht wird nicht über den Erhebungsvordruck der Einkommensteuererklärung erfasst, sondern bei Einzelveranlagungen von dem/der Bearbeiter/in im Finanzamt auf Basis des Anredeschlüssels abgeleitet, der aus dem Vornamen geschlussfolgert wird. EF8 enthält diese Geschlechtsangabe (Ausprägung: 0 = männlich, 1 = weiblich).

Bei einer gemeinsamen Veranlagung heterosexueller Ehepartner wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Steuerfall A um den Ehemann und bei Steuerfall B um die Ehefrau handelt, da dies die Vorgabe der Befüllung der entsprechenden Anlagen seitens der Finanzverwaltung ist.

Sofern es sich um eine gemeinsame Veranlagung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft handelt, wird dies ebenfalls durch den/die Bearbeiter/in über das Merkmal C65961 kenntlich gemacht, wobei C65691 = 1 die Lebenspartnerschaft zweier Männer und C65691 = 2 die Lebenspartnerschaft zweier Frauen anzeigt. Für die gemeinsame Veranlagung gleichgeschlechtlicher Ehepartner wurde ab dem Veranlagungsjahr 2017 eine neue C65691-Ausprägung aufgenommen: 3 = Gleichgeschlechtliche Ehe. In diesen Fällen wird dann auch das Geschlecht über EF8 signiert (Ausprägung: 0 = Ehe zweier Männer, 1 = Ehe zweier Frauen).

Da das Geschlecht für das Festsetzungsverfahren keine Relevanz hat, können Inkonsistenzen über die Veranlagungsjahre hinweg nicht ausgeschlossen werden. Soweit möglich, werden die Geschlechtsangaben EF8 bei der Erstellung des TPP harmonisiert.

Wir hoffen, das hilft euch weiter :slight_smile:

Hallo Hannes,

vielen Dank für eure ausführliche Antwort!
Zu dem Lebenspartnerschaftsmarker haben sich noch zwei Rückfragen ergeben:

  1. Wie genau wird das Merkmal C65961 besetzt? Erfolgt das ebenfalls über den/die Bearbeiter/in im Finanzamt auf Basis des Anredeschlüssels? D.h. bei zwei Vornamen des gleichen Geschlechts wir eine Lebenspartnerschaft angenommen?

  2. Wie erfolgt die Besetzung des Merkmals C65961 dann nach der Einführung der Ehe für alle in 2017? Gleichgeschlechtliche Paare konnten die Lebenspartnerschaft beibehalten oder in eine Ehe umwandeln. Wie wird nun von dem/der Finanzbeamte entschieden, ob es sich bei dem Paar um eine Lebenspartnerschaft oder eine gleichgeschlechtliche Ehe handelt?

Vielen Dank im Voraus!
Leonie

Hallo Leonie,

nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung kann ich eure Fragen vorerst nur mutmaßlich beantworten:

Zu 1.: Ja, wir gehen davon aus, dass das korrekt ist.

Zu 2.: Wir können uns das Zustandekommen der Unterscheidung zwischen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlicher Ehe nicht direkt erklären, da sie steuerrechtlich keinen Unterschied macht. Aus der Ausfüllerklärung für die ESt 2017 z.B. ergibt sie sich nicht: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/7F3744555005EE94A82E/form/Anltg_ESt_17.pdf

Wir werden uns dazu bei der Finanzverwaltung erkundigen.

Hallo Hannes,

vielen Dank für deine Antwort und die Nachfrage bei der Finanzverwaltung.

Bei unserer Recherche sind wir noch auf folgendes gestoßen:

"Beim BZSt werden die für die Identifikation eines Steuerpflichtigen erforderlichen Daten und die jeweils zuständige Finanzbehörde gespeichert.

Die Daten, die das BZSt zu einer natürlichen Person speichert, sind in § 139b Abs. 3 Abgabenordnung (AO) abschließend aufgeführt:

[…]
7. Geschlecht
[…]

  • zum melderechtlichen Familienstand; bei verheirateten oder verpartnerten Steuerpflichtigen wird die IdNr des Ehegatten / Lebenspartners hinzugespeichert"

Zu finden hier: BZSt - Steuerliche Identifikationsnummer

Daher könnte die Finanzverwaltung die Info bezüglich Geschlecht und Lebenspartnerschaft/gleichgeschlechtliche Ehe haben.

Viele Grüße
Leonie

Ja, das ist plausibel. Dass die Finanzverwaltung Zugriff auf Meldedaten hat, war auch eine meiner Annahmen. Gerade der Familienstand muss geprüft werden können, denn er hat ja einige Auswirkungen auf die Besteuerung.