Antrag auf Datennutzung und Ermäßigung für Studierende

Ich studiere und möchte den Zugang zu den Daten einer im FDZ angebotenen Statistik beantragen. Was muss ich dafür beachten und wie kann ich die Ermäßigung bekommen?

Studierende können Daten aus dem FDZ für Qualifizierungsarbeiten (Seminar- und Abschlussarbeiten) nutzen. Für einen Datenzugang benötigen wir einen entsprechenden Nutzungsantrag (entweder online oder in Papierform) von Ihnen. Diesen finden Sie auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Einrichtung, an der Sie studieren, zugangsberechtigt sein muss. Zugang zu Daten der FDZ der amtlichen Statistik erhalten nur Hochschulen oder andere Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Stellt eine Einrichtung erstmalig einen Antrag auf die Nutzung von Einzeldaten, wird die Zugangsberechtigung rechtlich geprüft.

Falls Sie an einer ausländischen Einrichtung studieren, ist ein Datenzugang nur dann möglich, wenn die Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in einem eigenen Forumsbeitrag.

Für Studierende wird der Datenzugang ermäßigt angeboten. Folgende Nachweise müssen erbracht werden:

  1. Formloser Antrag auf Kostenermäßigung

  2. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

  3. Bestätigung der Hochschule, dass die Daten im Rahmen einer Seminar- oder Abschlussarbeit benötigt werden

Bei Inanspruchnahme der Ermäßigung für Studierende fällt für die Nutzung der Daten aus dem Standardangebot ein Entgelt von 25 EUR pro Statistik, Erhebungsjahr und Zugangsweg an. Sollen die Daten projektspezifisch aufbereitet werden (zum Beispiel die Verknüpfung mit externen Daten), werden die üblichen Entgelte der zusätzlichen Aufbereitung in voller Höhe berechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der FDZ-Homepage.

Die Nutzungsdauer beträgt zwölf Monate und kann nicht verlängert werden. Als Daten nutzende Person darf neben der oder dem Studierenden maximal eine Betreuungsperson eingetragen werden.