ich habe eine Analyse zu Verläufen allgemeiner Gesundheit mit der SC4 des NEPS bei einem Journal eingereicht. Nun verlangt der Editor die Angabe des Namens des Ethikkomitees, das der Durchführung der Studie zugestimmt hat. Ich finde im Internet leider nur die Information, das die Bundesländer den Datenschutz überwacht haben.
da die NEPS-Studie über die Kultusministerkonferenz (KMK) und den Datenschutzbeauftragten des Bundes begleitet und hinsichtlich ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte überwacht wird, ist ein zusätzliches Votum einer Ethikkommission nicht erforderlich. Für Publikationen haben wir eine Standardformulierung als „ethical approvement“ vorbereitet. Ich hoffe, diese hilft Ihnen weiter.
The NEPS study is conducted under the supervision of the German Federal Commissioner for Data Protection and Freedom of Information (BfDI) and in coordination with the German Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs (KMK) and – in the case of surveys at schools – the Educational Ministries of the respective Federal States. All data collection procedures, instruments and documents were checked by the data protection unit of the Leibniz Institute for Educational Trajectories (LIfBi). The necessary steps are taken to protect participants’ confidentiality according to national and international regulations of data security. Participation in the NEPS study is
voluntary and based on the informed consent of participants. This consent to participate in the NEPS study can be revoked at any time.
vielen Dank für den Hinweis! Diese Informationen benötigen wir auch für die Einreichung unseres Manuskripts mit SC3-Daten. Bei uns sollten wir die Information zum Konsens für die Publikation von Befunden angeben. Gibt es einen expliziten Konsens der NEPS-Teilnehmenden zur Publikation?
ein separates Einverständnis zur Publikation wissenschaftlicher Befunden auf Basis der NEPS-Daten wird von Studienteilnehmenden nicht eingeholt. Das ist auch nicht erforderlich. Der „informed consent“ der NEPS-Studie bezieht sich auf die wissenschaftliche Nutzung der Daten. Das schließt die Veröffentlichung aggregierter Analyseergebnisse ein. Zumal die Aggregation der Ergebnisdarstellung dafür sorgt, dass die Informationen vollständig anonym sind und damit auch nicht mehr der DSGVO bzw. der Zustimmungsbedürftigkeit durch die Respondenten unterliegen. Insofern würde ich bei entsprechender Aufforderung seitens eines Journals den eher allgemeinen Hinweis auf den Konsens zur wissenschaftlichen Verwendung der NEPS-Daten (siehe weiter oben in der Konversation) formulieren.